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Hygienekonzept des FC Bissendorf e. V. von März 2021

1. Nutzung der Sportanlage Im Freeden

  • Grundsätzlich hat jede Person, welche die Sportanlage betritt, Mundschutz mitzuführen.
  • Eine Nutzung der Umkleideräume und Duschen ist untersagt.
  • Ein Betreten der Anlage von Zuschauern und Eltern ist untersagt.
  • Ausschließlich Trainer/Betreuer der dann aktiven Teams sowie Funktionäre habe Zugang zu der Anlage.
  • Außerhalb des konkretem Trainingsbetriebes, auch bei der Anreise, ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Bei Unterschreitung des Mindestabstands ist Mundschutz zu tragen.
  • Ausnahmen: Personengruppen aus einem Haushalt.
  • Beim Betreten der Sportanlage sind die Hände mit Desinfektionsmittel zu reinigen.
    Hinweis: Der FC Bissendorf e. V. empfiehlt die zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel während des Aufenthalts mehrmals zu nutzen.
  • Den Anweisungen der Organisatoren und Verantwortlichen ist Folge zu leisten.
  • Behördliche Anweisungen haben Vorzug zu allen beschriebenen Punkten in den Hygienekonzepten des FC Bissendorf e. V.
  • Die Sportanlage ist ausschließlich über den gekennzeichneten Eingang zu betreten und über den gekennzeichneten Ausgang zu verlassen.
  • Die Dokumentation von Personen und den zugehörigen Personendaten auf der Sportanlage ist durch behördliche Anweisung vorgegeben. Der Verein FC Bissendorf e. V. muss in der Lage sein, mögliche behördliche Anfragen zu Teilnehmenden und deren Kontakten auf der genannten Sportanlage zu beantworten, um potentielle Infektionsketten nachvollziehbar machen zu können.
    • Die Trainer haben die festen Gruppen namentlich aufzuführen und einmalig dem Coronabeauftragten zuzusenden.
    • Bei behördlichen Recherchen werden die Trainer/innen und der Coronabeauftragte eingebunden.
  • Nachtruhe: Sonntag bis Donnerstag ab 22 Uhr. Freitag und Samstag, sowie vor Feiertagen ab 23 Uhr.
  • Die Höchstgrenze der max. zugelassenen Personen auf der Sportanlage ergibt sich durch die vier Spielfelder. Jedes Spielfeld kann mit 10 Kindern unter 14 Jahren und einer Begleitperson besetzt werden. Die Gesamtzahl der Personen auf der Anlage beträgt somit 44 Personen.
    • Vereinsfunktionäre (Vorstand und Platzwart) können möglicherweise die Gesamtzahl geringfügig erhöhen. Hinweis: Es soll möglichst vermieden werden, dass sich beim Trainingsbetrieb weitere Personen auf der Anlage befinden.
  • Die Trainer der jeweils beteiligten Mannschaften des FC Bissendorf e. V. sind die Verantwortlichen für die Durchführung.
  • Der Trainingsbetrieb findet unter den Kindern mit Körperkontakt statt.
  • Die Trainer haben den Mindestabstand einzuhalten, und bei Unterschreitung ist Mundschutz zu tragen.
  • Körperliche Rituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmaltaschentuch).
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
  • Unterlassen von gezieltem Absondern von Speichel und Nasensekret auf dem Spielfeld.

2. Nutzung der Toiletten

  • Weitere Hygienekonzepte des FC Bissendorf e. V. (Nutzung der Sportanlage, Nutzung der Umkleide und Duschen, o.  Ä.), die Anwendung finden, sind einzuhalten.
  • Die vor den Räumen angegebene Personenhöchstzahl ist einzuhalten.
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
  • Nach jeder Teamnutzung werden vom Verein FC Bissendorf e. V. die Toiletten gereinigt.

Abweichungen dieser Hygieneregeln bedürfen eines Vorstandsbeschlusses!

gez.
Der Vorstand FC Bissendorf e. V.

 

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